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Als Unternehmer sind Sie meist eingebunden in den operativen Bereich
Ihres Unternehmens. Wir spielen Sie frei bei Verwaltungsarbeiten
mit den Behörden und vertreten Sie auf Grund der uns erteilten
Vollmacht.
Speziell bei folgenden Tätigkeiten entlasten wir Sie:
- Abwicklung von Betriebs- und Lohnsteuerprüfungen, Durchführung der Betriebsprüfungen in unseren Räumlichkeiten
- Kontrolle von Steuerbescheiden
- Einbringung von Berufungen und Rechtsmitteln
- Überwachung Ihres Steuerkontos (Auszahlungen, Umbuchungen, Buchung von Selbstbemessungsabgaben wie z.B. Umsatzsteuer und Lohnsteuer)
- Zahlungserleichterungsansuchen, Stundungsansuchen
- Ermittlung und Kontrolle der Tourismusabgabe
- Grundbuchabfragen und Firmenbuchabfragen
- Informationen betreffend aktueller Gesetzesänderungen
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